Parkster-App: Gemeinde Merzhausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Merzhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Merzhausen
Panorama Merzhausen
Merzhausen
Leben & Wohnen

Einführung der Parkster App in Merzhausen

Autofahrer können seit dem 1. Februar 2024 mit dem Smartphone über die Parkster App einen Parkschein lösen, um länger als drei bzw. vier Stunden im Bereich Merzhausen-Nord oder Brunnacker zu parken. In der Region ist das Parken mit der Parkster App neben Merzhausen auch in vielen weiteren Orten wie Freiburg, Offenburg oder Staufen möglich.

„Smartphone-Parken hat viele Vorteile. Wer seine Parkberechtigung per App löst, muss keinen Besucherparkausweis mehr im Rathaus beantragen. So können Besucher spontan und auch außerhalb der Rathausöffnungszeiten parken, ohne Gefahr zu laufen, eine Verwarnung zu kassieren“, sagt Verena Haas, Ordnungsamtsleiterin in Merzhausen. „Ich freue mich, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern diesen Service ab sofort anbieten.“

Kooperationspartner bei der App für das digitale Parken ist das Unternehmen Parkster. Es vermarktet Lösungen zur Parkraumverwaltung für Städte und Gemeinden, Tourismusverbände, Immobilienbewirtschafter und Parkraumbetreiber sowie Modelle für Unternehmen zur Parkgebührenabrechnung von Außendienst- und mobilen Mitarbeitern.

Und so funktioniert das Smartphone-Parken:

Der Autofahrer benötigt für das Lösen eines digitalen Parkscheins die Parkster App auf seinem Smartphone. Die App ist für Android-Endgeräte auf Google Play sowie für das iPhone im App Store kostenlos erhältlich. Für den Parkvorgang gibt der Autofahrer sein Kennzeichen und die Parkdauer in der App auf seinem Smartphone ein. Klarer Pluspunkt des digitalen Parkscheins gegenüber seinem gedruckten Kollegen: Der Autofahrer kann mit seinem Handy die Parkzeit im Rahmen der Höchstparkdauer verlängern. Kein Grund mehr also, ein Knöllchen zu fürchten, wenn er im Café noch bleiben möchte oder es im Wartezimmer länger dauert. Kehrt er früher zu seinem Fahrzeug zurück, beendet er den digitalen Parkschein vorzeitig und spart so unnötige Parkgebühren.

Und wie wird der digitale Parkschein kontrolliert?

Die kommunale Verkehrsüberwachung kann alle über die Parkster App gelösten Parkscheine in Echtzeit einsehen. Unsere Mitarbeiterin sieht also bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein Ticket gelöst wurde und ob dieses noch gültig ist.

Die beiden Parkbereiche in Merzhausen sind parkscheibenpflichtig. Für diese Parkplätze können die Autofahrer in der App ein Parkscheiben-Ticket lösen und die Parkplätze so für die ersten Stunden kostenfrei nutzen. Im Anwohnerparkbereich Merzhausen-Nord sind mit Parkscheibe die ersten drei, im Bereich Brunnacker die ersten vier Stunden kostenfrei. Wer die Parkscheibe in der Parkster App einstellt, muss sie nicht hinter die Windschutzscheibe legen.

Wer länger als mit der Parkscheibe möglich parken möchte, kann seinen Parkschein ebenso über die App lösen. Zusätzlich besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit, im Rathaus einen Besucherparkausweis (PDF-Dokument, 263,85 KB) zu kaufen.

Die Eingabe sensibler Kontodaten in der App ist nicht erforderlich. Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Visa/Mastercard. Der Autofahrer erhält hierzu von Parkster per Post oder E-Mail eine monatliche Rechnung, die detailliert seine Parkvorgänge auflistet. Der Autofahrer kann festlegen, ob er diese Rechnung per E-Mail (kostenfrei, voreingestellt) oder per Post (2,99 € inkl. MwSt. pro Rechnung) erhalten will.    

Und was kostet das Parken mit der Parkster-App?

Die ersten drei Stunden (Parkbereich Merzhausen-Nord) bzw. vier Stunden (Parkbereich Brunnacker) sind kostenfrei. Danach kostet das Parken folgendes:

12 Stunden = 4 Euro
24 Stunden = 6 Euro
1 Woche = 10 Euro
2 Wochen = 15 Euro
1 Monat = 30 Euro