Die Sanierung der "Alten Straße" beginnt voraussichtlich am Mittwoch, den 2. November 2022
icon.crdate25.10.2022
Die bereits angekündigte Sanierung der „Alten Straße“ zwischen den Gemeinden Au und Merzhausen wird nun nach vorheriger Ausschreibung ab dem 2. November 2022 starten und durch die Fa. Vogel–Bau GmbH, Lahr unter Bauaufsicht des Ingenieurbüros Raupach & Stangwald Ingenieure GmbH, Schallstadt–Mengen, durchgeführt.
Start der Sanierung Alte Straße zwischen Au und Merzhausen
Die bereits angekündigte Sanierung der „Alten Straße“ zwischen den Gemeinden Au und Merzhausen wird nun nach vorheriger Ausschreibung ab dem 2. November 2022 starten und durch die Fa. Vogel–Bau GmbH, Lahr unter Bauaufsicht des Ingenieurbüros Raupach & Stangwald Ingenieure GmbH, Schallstadt–Mengen, durchgeführt.
Die Arbeiten müssen zur Sicherheit sowohl der Arbeiter als auch der Verkehrsteilnehmer unter Vollsperrung stattfinden und sollen voraussichtlich bis Weihnachten 2022 abgeschlossen sein. Sämtliche Anliegerstraßen in Richtung des Bauabschnittes sind bis zu den jeweiligen Absperrungen nutzbar.
Die Sperrung der „Alten Straße“ bedingt eine Umleitung des Fuß- und Radverkehrs über bzw. entlang der Landesstraße L 122. Gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde konnten für die zusätzliche Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer während der Bauphase folgende Verkehrsregelungen erreicht werden:
- Fußgängerüberweg über die L 122 mittels Zebrastreifen im Bereich der nördlichen Verkehrsinsel Au
- Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Querungsbereich auf 30 km/h
- Reduzierung der Geschwindigkeit außerorts zwischen Au und Merzhausen auf der L 122 während der Baumaßnahme auf 50 km/h
- Fußgänger-Beschilderung zur Querung der L 122 auf Höhe der Sportanlagen des VfR Merzhausen
Die fußläufige Erreichbarkeit der östlich der „Alten Straße“ liegenden Sportanlagen des TC Hexental sowie des VfR Merzhausen ist über das bestehende VfR-Areal gewährleistet.
Die Ausbaulänge des Sanierungsabschnitts der „Alten Straße“ beträgt ca. 310 m bei einer Ausbaubreite von ca. 3,10 m. Weiter ist auf einer Länge von ca. 90 m eine Grabenherstellung erforderlich. Ergänzend sind verkehrsberuhigende Maßnahmen in diesem Streckenabschnitt vorgesehen.