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Änderungen zum 01.10.2024: Der digitale Bauantrag über ViBa BW

icon.crdate12.09.2024

Änderungen zum 01.10.2024: Der digitale Bauantrag

Änderung der Antragsplattform für das LRA Breigau-Hochschwarzwald auf das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) zum 01.10.2024

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wird ab 1. Oktober 2024 als Online-Plattform zur Antragstellung in baurechtlichen Angelegenheiten als Nachfolge der Prozesse auf service-bw, das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) nutzen. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Bauanträge über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) eingereicht werden.

Im Virtuellen Bauamt stehen Ihnen dann folgende Leistungen digital zur Verfügung:

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
  • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen
  • Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
  • Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
  • Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
  • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
  • Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
  • Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
  • Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
  • Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
  • Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen

Für die Antragstellung als Privatperson benötigt die Bauherrschaft eine BundID.

Da bei der Bauantragstellung ein hohes Vertrauensniveau erforderlich ist, wird für die Anmeldung zu dem Online-Dienst für Bauherrinnen und Bauherren ein Online-Ausweis oder das ELSTER-Konto benötigt.

Die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser benötigen ein Unternehmenskonto, "Mein Unternehmenskonto", MUK.
Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer kann ein ELSTER-Konto erstellt werden.

Hilfestellungen, Downloads oder auch ein Video zur digitalen Antragstellung in baurechtlichen Verfahren finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald.