Ehrenamtliche Mitglieder der Gemeinde Merzhausen für den Gemeinsamen Gutachterausschuss gesucht
icon.crdate02.10.2024
Ehrenamtliche Mitglieder der Gemeinde Merzhausen für den Gemeinsamen Gutachterausschuss gesucht
Ehrenamtliche Mitglieder Gemeinde der Merzhausen für den Gemeinsamen Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim im Markgräflerland zur Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen ab 01.01.2025 bis 31.12.2028 gesucht
Die Gemeinde Merzhausen sucht auf Basis von § 192 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Grundstückswertermittlung und sonstigen Wertermittlungen erfahrene (Sachkunde und Erfahrung) Personen, die als ehrenamtliche Gutachter im Gemeinsamen Gutachterausschuss mitwirken möchten. Die Gemeinde Merzhausen besetzt 2 Gutachterstellen im Ausschuss.
Was erwartet die ehrenamtlichen Gutachter?
Die Gemeinde Merzhausen übertrug die Aufgaben des Gutachterausschusses nach Bundes- und Landesrecht, insbesondere jedoch nach der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) sowie nach dem Baugesetzbuch (BauGB), im Jahr 2021 auf die Stadt Müllheim im Markgräflerland.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss ist für 32 Kommunen des westlichen Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald mit bis zu 190.000 Einwohnern zuständig. Der Ausschuss als Fachgremium besteht aus 55 ehrenamtlichen Gutachtern (ohne Vertreter Finanzbehörde).
Als ehrenamtlicher Gutachter fließt Ihre Ortskenntnis, Sachkunde und Erfahrung unmittelbar mit ein. Die Arbeitsbelastung ist auf ein ehrenamtliches Engagement ausgelegt.
Wer kann als ehrenamtlicher Gutachter tätig sein?
a) Wohnort/Arbeitsort in der Gemeinde Merzhausen: Ortskenntnis
Es wurde festgelegt, dass die ehrenamtlichen Gutachter als Nachweis für den örtlichen Bezug entweder ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz in der Gemeinde Merzhausen haben müssen, um als ehrenamtlicher Gutachter vorgeschlagen werden zu können. Kürzlich in Rente/Pension eingetretene Personen mit ehemaligem, langjährigem Arbeitsplatz in der Gemeinde Merzhausen können im begründeten Einzelfall auch noch berücksichtigt werden auch wenn der Wohnort nicht (mehr) in der Gemeinde Merzhausen ist. Diese Entscheidung obliegt dem Gemeinderat.
b) Nachweisbare Sachkunde und Erfahrung in der Grundstücksbewertung oder auf dem Grundstücksmarkt
Besonders sachkundig nach § 192 Abs. 3 BauGB sind nur solche Personen, die über erhebliche Berufserfahrung auf dem Grundstücksmarkt sowie in der Grundstückswertermittlung und sonstigen Wertermittlungen (Sachkunde und Erfahrung) verfügen. Sachfremde Gesichtspunkte wie z.B. Parteienproporz u. ä. müssen gegenüber den Anforderungen zurücktreten. In Betracht kommen daher folgende Berufsgruppen (beispielhaft):
- Immobiliensachverständige
- Hoch-/Tiefbauingenieure, Vermessungsingenieure
- Architekten
- Mitarbeitende von Wohnungsbauunternehmen, Bauträgern
- (WEG-) Hausverwalter
- Immobilienmakler
- Mitarbeitende von Banken (Immobilienfinanzierungen)
- Steuerberater (Besteuerung von Immobilienvermögen/Einkünfte aus Vermietung + Verpachtung)
- Landwirte (Erfahrungen mit landwirtschaftlichen Grundstücken)
Wer darf NICHT als ehrenamtlicher Gutachter tätig sein?
Als Gutachter darf nicht bestellt werden, wer nach § 21 der Verwaltungsgerichtsordnung vom Amt des ehrenamtlichen Richters ausgeschlossen ist. Ein Gutachter darf auch nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein.
Wie lange ist die Amtsperiode?
Die vierjährige Amtsperiode beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2028.
Was erhalten die ehrenamtlichen Gutachter?
Die Aufwandsentschädigung ist gesetzlich in § 14 der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) geregelt. Die Stundensätze liegen je nach Tätigkeit derzeit zwischen 46 € und max. 80,50 €. Durch die Mitarbeit in einem der größten Gutachterausschüsse des Landes Baden-Württemberg entstehen zudem interessante Möglichkeiten der fachlichen Aus- und Weiterbildung und des gegenseitigen Austausches für die Mitglieder des Gemeinsamen Gutachterausschusses.
Wo melden?
Interessenten melden sich bitte bis spätestens 22. Oktober 2024, bei Frau Grunau, Bauamt per E-Mail, Telefonnummer: 0761 40161 57
Wo in Müllheim im Markgräflerland ist der Dienstsitz, und wie ist die Erreichbarkeit?
Der Dienstsitz der Geschäftsstelle ist in der Hacher Str. 7 im Müllheimer Industriegebiet, westlich der Bundesstraße 3. Der Dienstsitz ist von Norden und Süden über die A5 – B 378 – B3 bequem und rasch zu erreichen. Gleiches gilt via Radverkehrswege, die parallel zum Klemmbach vom Bahnhof in die Innenstadt verlaufen. Der Bahnhof Müllheim i. M. mit Zugang zum ÖPNV befindet sich fußläufig 3 min entfernt.
Sind die ehrenamtlichen Gutachter*innen versichert? Haftungsfragen?
Die Aufgabenerfüllung des gemeinsamen Gutachterausschusses ist über die gesetzliche Haftpflicht der Stadt Müllheim i. M. aus der Wahrnehmung der ihr als übernehmende Kommune obliegenden Aufgaben bei der BGV-Versicherung mitversichert. Ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst gilt dabei die persönliche gesetzliche Haftpflicht der von der Stadt Müllheim i. M. bestellten ehrenamtlichen Ausschussmitglieder für Schäden, die sie im Zuge ihrer dienstlichen Verrichtungen Dritten gegenüber verursachen (also auch für den Fall, dass ein fremdes Gebäude/Grundstück falsch eingeschätzt wird). Die Versicherungssummen sind unbegrenzt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für vorsätzlich herbeigeführte Schäden, für Haftpflichtansprüche der anderen Mitgliedskommunen des Gutachterausschusses gegen die Stadt Müllheim und umgekehrt, ferner für Haftpflichtansprüche der anderen Mitgliedskommen untereinander im Rahmen der übertragenden Aufgaben/Gestattung.